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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsinhalt
1. Bei dem zwischen der Firma und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln.
2. Der Kunde erhält von der Firma lediglich Handlungsvorschläge. Die Firma schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele.
3. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen un-angeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen stets auf eigenes Risiko.
4. Der Unterricht findet, sofern nicht ein anderer Ort vereinbart ist, am Wohnsitz des Kunden statt. Anreise sowie ggf. Unterkunft und Verpflegung organisiert der Kunde selbst und auf eigene Kosten.

§ 2 Vertragsschluss
1. Einzelstunden
In den Einzelstunden bietet die Firma dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Firma und Kunde. Die Vergütung ist am Ende der Stunde in bar oder per Kartenzahlung zu entrichten. Zuzüglich der Kosten für die Unterrichtseinheit, kommt ab einer Entfernung von 30km insgesamt, pro gefahrenen Km 0,50€ hinzu. (Die Entfernung wird mit Google Maps berechnet).
2. Kompakt-Training
Die Firma bietet einige Themen auch als sogenanntes Kompakttraining an.
Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Firma und Kunde. Die Vergütung ist am Ende der Stunde in bar oder per Kartenzahlung zu entrichten. Zuzüglich der Kosten für die Unterrichtseinheit, kommt ab einer Entfernung von 30km insgesamt, pro gefahrenen Km 0,50€ hinzu. (Die Entfernung wird mit Google Maps berechnet).

§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten
1. Die aktuellen Preise sind den Angaben auf der Webseite der Firma zu entnehmen oder werden auf Anfrage telefonisch oder per Email mitgeteilt.
2. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO.
3. Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach Wahl des Kunden durch in bar oder per Kartenzahlung.
4. Die vollständige Vergütung ist am Ende der jeweiligen Trainingseinheit oder Veranstaltung fällig.

§ 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
1. Sagt der Kunde Einzeltrainingstermine oder Kompakttraining (§ 2 Abs. 1 und 2) nicht mindestens 24 Stunden vor dem Trainingstermin ab, ist die Einzeltrainingsstunde oder das Kompakttraining durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag / Terminverschiebung durch die Firma
1. Die Firma behält sich vor, vom Vertrag zurück zu treten, insbesondere wenn sich zu wenig Teilnehmer für eine Trainingseinheit angemeldet haben oder der Trainer ausfällt. Die Firma wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin anzubieten.
2. Die Firma teilt dem Kunden eine Terminabsage/--umlegung unverzüglich mit. Der Kunde ist bei einer Verschiebung der Trainingseinheit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Im Falle des Rücktritts der Firma oder des Kunden gemäß §5 Abs. 1 oder 2 schuldet der Kunde der Firma keine Vergütung.

§ 6 Rückerstattung von Zahlungen
1. Die Firma wird dem Kunden im Falle einer Überzahlung bei einem Rücktritt nach § 4 oder § 5 zu viel gezahlte Gebühren unverzüglich zurückerstatten.
2. Hat der Kunde die Vergütung in bar gezahlt, erfolgt die Rückerstattung nach seiner Wahl durch Überweisung auf ein von ihm benanntes Konto oder in bar durch Übergabe nach Termin- und Ortsabsprache.

§ 7 Haftung
1. Die Firma haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.
2. Sofern die Firma auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
3. Soweit die Haftung der Firma ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Firma.
4. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen.
5. Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Trainingseinheiten nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.

§ 8 Sonstige Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hundes sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung der Trainingseinheiten führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen.
2. Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme und umfassender Grund-Impfschutz besteht.
3. Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist die Firma berechtigt, den Hund von der Trainingseinheit auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.
4. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Firma für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Firma berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Kunde zu zahlen.

§ 9 Urheberrecht
1. Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von der Firma ausgehändigten Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz.
2. Die Firma behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen.
3. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma.

§ 10 Vertragssprache
Vertragssprache und Unterrichtssprache ist Deutsch.

§ 11 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Änderungsvorbehalt
1. Die Firma ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren.
2. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift oder Textform widerspricht.

§ 12 Salvatorische Klausel
Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Haftungsausschluss

1.        Jeder Teilnehmer ist für seinen Hund verantwortlich. Er ist haftbar für alle Schäden/Verletzungen, die während der gesamten Dauer des Aufenthaltes, als auch auf dem Weg dorthin durch ihn oder seinen Hund entstehen.

2.        Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Des Weiteren muss jeder teilnehmende Hund beim Niedersächsischen Hunderegistergemeldet sein. Dies erklärt der Halter durch seine Unterschrift.

3.        Der Hunde Coach, Lothar Schneider haftet nicht für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die durch die mitgeführten Tiere entstehen, sowie für Schäden an denmitgeführten Tieren als auch den Diebstahl/Verlust der Tiere. Weiterhin besteht keine Haftung für Personen- und Sachschäden sowie Diebstahl/Verlust während des Aufenthaltes auf dem Gelände. 

4.         Der Hunde Coach, Lothar Schneider übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die dem Hundehalter oder seinem Hund oder Begleitpersonenbeim Schwimmen, dem Freilauf der Hunde, bei Rangeleien usw. von eigenen bzw. fremden Hunden beim Freilauf entstehen. Alle Begleitpersonen sind durch den Hundehalter von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zusetzen.

5.        Werden Hunde auf dem Übungsgelände abgeleint, um miteinander spielen zu können, sohandelt jeder Hundebesitzer absolut eigenverantwortlich. Der Hunde Coach, Lothar Schneider haftet nicht für Schäden an Menschen und Hund.

6.        Schwangere Frauen handeln auf eigene Gefahr beim Betreten des Übungsgeländes zum Übungsbetrieb und/oder Spielrunden.

7.        Das Mitbringen von Kindern ist grundsätzlich erlaubt, jedoch muss sich jederzeit ein Erziehungsberechtigter beim Kind aufhalten. Eltern haften für ihre Kinder. Begleitende Kinder/Jugendliche sind von den Eltern oder von Begleitpersonen zu beaufsichtigen.